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Legate und Erbschaften
Haben Sie den Wunsch, weit über ihren Tod hinaus Gutes zu tun? Möchten Sie neben ihren Angehörigen zusätzlich ein Schweizer Hilfswerk nachhaltig unterstützen? Haben Sie vielleicht schon eine ganz gezielte Vorstellung davon, welches Projekt nach ihrem Tod gefördert werden soll?
Mit einem Legat (Vermächtnis) oder einer Erbeinsetzung können Sie im Rahmen Ihrer Nachlassplanung der Stiftung Hilfe für Kinder einen bestimmten Geldbetrag zukommen lassen oder die Stiftung sogar zu Ihrem Nachfolger ernennen.
Es wäre uns eine grosse Ehre, wenn Sie die Stiftung Hilfe für Kinder in Ihrem Testament berücksichtigen. Wir sichern Ihnen zu, dass das Geld Ihrem Andenken entsprechend wunschgemäss eingesetzt wird.
Gerne beantworten wir Ihnen diesbezügliche Fragen!